Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einführung

Die Websites Flexas.com und Nedstone.com sind Eigentum der Flexas B.V., eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 70311919 und mit der eingetragenen Adresse Overschiestraat 63, 1062 XD Amsterdam, und werden von dieser betrieben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Wir bieten einen kostenlosen Service für Mieter von Gewerbeimmobilien an. Wir werden vom Vermieter durch die Anrechnung von Werbekosten für die Schaltung einer Anzeige oder einer Beratungsgebühr bei einem Mietvertrag bezahlt.

1. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Durch den Zugriff, die Kommunikation oder die Nutzung eines Teils der Website Flexas.com erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Flexas.com kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, ohne Sie vorher davon in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, erhalten Sie von Flexas.com keine Anträge.

1.2 Jede Anwendung oder Vorstellung eines Kunden bei einem Vermieter durch Flexas.com basiert auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung zwischen Flexas.com und dem Vermieter. Ein Antrag oder eine Einführung gibt Anlass zur Zahlung einer Provision bei einer erfolgreichen Leasing-Transaktion in Übereinstimmung mit dem nachfolgenden Artikel 2.

2. Kommissionsgebühr

2.1 Die Entschädigung wird in Form einer Kommissionsgebühr für die Vermittlung eines Kunden/Mieters an den Vermieter gezahlt. Die Entschädigung beträgt im Falle eines Leasings 10% Gebühr über den Gesamtvertragswert des ersten Jahres ohne mögliche Rabatte oder Anreize.

2.2 Die Gebühr basiert auf einem einjährigen Mietvertrag, für jedes weitere zu Beginn angegebene Jahr wird ein Zuschlag von 0,5% erhoben.

2.3 Die Einführung eines Kunden/Leasingnehmers beim Leasinggeber kann auf folgende Weise erfolgen:

- Planung einer Besichtigung zwischen Kunde/Leasingnehmer und Vermieter.

- Zusendung eines Antrags per E-Mail an den Vermieter mit Kontaktdaten und Suchauftrag des Kunden/Mieters.

2.4 Die Gebührenrechnung wird auf der Grundlage eines Kopie-Mietvertrags zwischen dem Kunden/Mieter, der von Flexas.com vorgestellt wurde, und dem Vermieter erstellt.

2.5 Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrags zwischen dem von Flexas.com vorgestellten Kunden/Mieter und dem Vermieter eine Kopie des Mietvertrags per E-Mail an [email protected] zu senden.

2.6 Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.

2.7 Alle genannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3. Verkauf von Büroräumen oder Geschäftszentrum

3.1 Wenn der Vermieter den angebotenen Büroraum oder das Geschäftszentrum (oder einen Teil davon) verkauft, liegt es in der Verantwortung des Vermieters, Flexas.com davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und die zukünftigen Eigentümer über die zukünftigen Verpflichtungen zur Zahlung der Kommissionsgebühr im Falle der erfolgreichen Einführung eines Kunden, wie in Artikel 2 beschrieben, zu informieren.

3.2 Wenn der angebotene Büroraum oder das Geschäftszentrum verkauft wird, gehen wir davon aus, dass alle Risiken und Verpflichtungen gegenüber Flexas.com Teil des Verkaufs sein werden, weshalb der neue Eigentümer verpflichtet ist, die zukünftigen Zahlungen an Flexas.com zu leisten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt dazu, dass die ursprünglichen Eigentümer für mögliche ausstehende Posten oder zukünftige Kommissionsgebühren haften.

4. Ausstehende Rechnungen

4.1 Flexas.com behält sich das Recht vor, Zinsen auf ausstehende Rechnungen zu berechnen, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Hierfür wird der gesetzliche Zinssatz von 7,75 % angewandt.

4.2 Wenn Flexas.com trotz einer Zahlungserinnerung immer noch keine Zahlung erhalten hat, kann dies dazu führen, dass die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Gerichtsvollzieher ausgelagert wird. Eventuelle zusätzliche Kosten werden dem Vermieter in Rechnung gestellt.

5. Urheberrecht

5.1 Die Website, Software, Texte, Bilder, das Design und alle anderen Materialien auf Flexas.com unterliegen dem Urheberrecht von Flexas.com. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwendung der Materialien auf dieser Website ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Flexas.com ist streng verboten.

5.2 Flexas.com steht es frei, die Informationen über Büroräume in seinem Marketing oder in Online- und Offline-Ausdrücken auf Medien von Dritten zu verwenden.

5.3 Flexas.com ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Texte, Details und Bilder der Gebäude, Büroräume und Werbung auf der Website.

6. Anträge auf Zulassung

6.1 Wenn Flexas.com einen Antrag gestellt hat, der dem Vermieter bereits bekannt ist, muss Flexas.com innerhalb von 48 Stunden per E-Mail darüber informiert werden, was auch als "Ablehnung" bezeichnet wird.

6.2 Wenn Flexas.com keine "Ablehnung" vom Vermieter erhält, hat Flexas.com bei Abschluss eines Mietvertrags zwischen dem vorgestellten Kunden/Mieter und dem Vermieter Anspruch auf die Kommissionsgebühr, wie in Artikel 2 beschrieben.

7. Recht auf eine Kommissionsgebühr

7.1 Wenn Flexas.com einen Kunden/Mieter in Form einer Besichtigung vorstellt und dies zu einem Mietvertrag führt, hat Flexas.com jedes Mal Anspruch auf eine Kommissionsgebühr wie in Artikel 2 beschrieben, unabhängig davon, ob der Lead zuvor von einer dritten Partei oder einer kooperierenden Partei des Vermieters gemeldet wurde.

7.2 Flexas.com wird jedes Mal vom Vermieter in die Lage versetzt, eine Besichtigung zwischen Kunde/Mieter und Vermieter zu planen, unabhängig davon, ob diese Anwendung dem Vermieter bekannt ist.

8. Medienprodukte

8.1 Beim Kauf eines oder mehrerer Medienprodukte von Flexas.com wird der gesamte Betrag nach Zustimmung des Auftraggebers im Voraus in Rechnung gestellt.

8.2 Flexas.com ist verpflichtet, die Medienprodukte innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung an den Auftraggeber zu liefern.

8.3 Wenn zum Zeitpunkt des mit dem Auftraggeber geplanten Termins niemand vor Ort anwesend ist und der Fotograf oder Videofilmer seine Arbeit nicht ausführen kann, wird Flexas.com dem Auftraggeber Folgendes in Rechnung stellen:

- € 450 exkl. MwSt. beim Kauf des Gesamtpakets.

- 100 € zzgl. MwSt. beim Kauf eines einzelnen Produkts aus dem Medienpaket.

9. Geheimhaltung

Die von Flexas.com eingeführten Anwendungen oder Darstellungen dürfen ausschließlich für das Angebot des Vermieters verwendet werden. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, die vorgestellten Kunden/Mieter mit Dritten in Kontakt zu bringen. Im Falle des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen dem eingeführten Kunden/Mieter und einer vom Vermieter eingeführten Drittpartei, wird Flexas.com dem Vermieter die in Artikel 2 beschriebene Kommissionsgebühr in Rechnung stellen.

10. Streitigkeiten

10.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben könnten, werden ausschließlich in erster Instanz durch das Landgericht Amsterdam entschieden.